Zustandekommen des
Vertrages:
Die Angebote des Verkäufers sind freibleibend. Das Vertragsangebot liegt erst
in der Auftragserteilung durch den Käufer vor. Dieser ist an sein
Vertragsangebot 2 Wochen gebunden. Die Frist beginnt mit der Absendung des
Angebots.
Verpackung:
Die bestellte Ware wird in handelsüblicher Weise und nach unserem Ermessen
verpackt. Die Verpackung wird kostengünstigst berechnet und nicht
zurückgenommen.
Lieferung/Lieferkosten:
Soweit nichts anderes
vereinbart, erfolgt die Lieferung von unserem Lager oder von dem Lager unseres
Lieferanten. Lieferkosten gehen zu Lasten des Bestellers. Nur von uns
schriftlich bestätigte Änderungen sind bindend. Die Nichteinhaltung von
Lieferfristen berechtigt den Käufer erst dann zur Geltendmachung der ihm
zustehenden Rechte, wenn er dem Verkäufer schriftlich eine Nachfrist von
mindestens 14 Tagen gewährt hat. Die Frist beginnt mit dem Zugang der
Fristsetzung beim Verkäufer. Teillieferungen sind in jeglicher Art zulässig.
Eine erneute Fristsetzung nach einer Teillieferung ist zwingend notwendig. Wenn
wir an der Erfüllung unserer Verpflichtung durch den Eintritt von
unvorhersehbaren Umständen gehindert werden, aus welchen Grund auch immer, so
verlängert sich, wenn die Lieferung oder die Leistung nicht unmöglich wird, die
Lieferfrist angemessen. Dies gilt auch, wenn ähnliche Umstände bei unseren
Vorlieferanten eintreten. Verlängert sich aus den vorgenannten unbekannten
Gründen die Lieferzeit oder werden wir aufgrund genannter Gründe von der
Leistungsverpflichtung frei, so ergeben sich hieraus keine
Schadensersatzansprüche des Bestellers.
Zahlung:
Zahlungen erfolgen grundsätzlich per Nachnahme, Vorkasse oder Bankeinzug.
Wir behalten uns das Recht vor, die von Gewerbetreibenden im Sinne des §14 BGB beim Abschluss der Online Shop Bestellung gewählte Zahlungsart, nach Bedarf zu ändern. Der Käufer/Gewerbetreibende wird in diesem Fall schriftlich über diese Änderung informiert.
Lieferung gegen Rechnung nur nach vorheriger Absprache. Skontoabzug wird nur
gewährt, soweit dieser vorher vereinbart wurde und in der Rechnung ausgewiesen
wird. Die Kosten des Zahlungsverkehrs trägt der Käufer. Aufrechnungen oder
Zurückbehaltungsrecht wegen Forderungen, die nicht aus demselben Vertragsverhältnis
stammen, stehen dem Käufer nicht zu. Im Falle des Zahlungsverzuges berechnen
wir Verzugszinsen in Höhe von 1,5 % pro Monat, mindestens jedoch die von uns zu
zahlenden Kontokorrentzinsen. Dem Käufer bleibt nachgelassen, einen geringeren
Verzugsschaden nachzuweisen.
Eigentumsvorbehalt:
Der Verkäufer behält sich bis zur vollständigen Bezahlung aller seiner
Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer des Eigentums an den
gelieferten Waren vor. Die Einstellung einzelner Forderungen in eine laufende
Rechnung sowie die Saldoziehung und deren Anerkennung heben den
Eigentumsvorbehalt nicht auf.
Gewährleistung/Haftung:
Bei Lieferungen an Unternehmer stehen wir für die Mängel, die bei
Gefahrenübergang an der Ware vorhanden sind, während einer Gewährleistungszeit
von 12 Monaten für alle Waren und für elektrische Einbauteile gemäß
nachstehenden Regeln ein. Darüber hinausgehende Gewährleistungsfristen müssen
separat schriftlich vereinbart werden. Liegt ein von uns vertretender Mangel vor,
wird dieser nach unserer Wahl durch Ersatzlieferung oder Mängelbeseitigung
behoben. Der Besteller muss die Ware unverzüglich nach Erhalt auf Ihre Mangelfreiheit
untersuchen. Fehlerhafte Ware darf nicht weiterverarbeitet werden. Treten
innerhalb der Garantiezeit Mängel auf, die auf Fabrikationsfehler beruhen, so
werden diese Teile kostenfrei ersetzt. Nicht eingeschlossen sind Versand- bzw.
Fahrtkosten und Arbeitszeit des Technikers. Für Mängel die durch falsche
Handhabung des Bestellers, übermässiger Belastung, Einwirken von Hitze oder
Kälte, Unterlassen von notwendiger Schmierung von chemischer,
elektrochemischer oder elektrischer
Einwirkung und mangelhafter Wartung (wie Ersatz von Verschleißteilen) o.ä.
entstanden sind, übernehmen wir keine Haftung.
Die Ansprüche werden
grundsätzlich durch Begutachtung des Gerätes in unserem Werk/Lager geprüft. Die
Einsendung von defekten Geräten erfolgt
ausschließlich nach Absprache mit uns und durch ein von uns zu bestimmendes Transportunternehmen.
Bei Kleingeräten kann die Rücklieferung per Post erfolgen. Der Besteller hat
ein Rücktrittsrecht, wenn wir nicht innerhalb einer von ihm gesetzten
Nachfrist, im Regelfall mindestens von sechs Wochen, nachbessern oder Ersatz
liefern. Sollte nach Absprache eine Reparatur vor Ort durchgeführt werden, so
vergüten wir die dafür entstehenden Kosten gegen Nachweis/Rechnung bis zu 50,-
Euro netto. Notwendige Ersatzteilbestellungen sind grundsätzlich mit der
Gerätenummer und mit Verkaufsdatum/Rechnungsdatum zu versehen, die ausgewechselten
Originalteile werden unser Eigentum und sind an uns zurückzusenden. Für
Ersatzlieferung und Nachbesserungsarbeiten in unserem Hause haften wir im
gleichen Umfang wie für den ursprünglichen Liefergegenstand. Für
Ersatzlieferungen beginnt die Gewährleistungsfrist neu zu laufen. Wir haften
nicht für Fehler, die sich aus den vom Besteller eingereichten Unterlagen
ergeben. Mängel eines Teils der Ware berechtigen den Besteller nicht, die
gesamte Ware zu beanstanden.
Im Übrigen werden sämtliche
Schadensersatzansprüche des Bestellers gegen uns ausgeschlossen, es sei denn,
sie beruhen auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit.
Elektroaltgeräte:
Mit Bezug auf die Elektroaltgeräte-VO weisen wir darauf hin, dass unsere Geräte
ausschliesslich für die gewerbliche Nutzung bestimmt sind. Eine Rücknahme der
Geräte erfolgt nicht.
Erfüllungsort/Gerichtsstand:
Ist der Käufer Vollkaufmann, ist Erfüllungsort für sämtliche
Leistungsverpflichtungen, wie auch Gerichtsstand (auch bei Urkunden-, Wechsel-
und Scheckprozessen) das für unseren Firmensitz zuständige Gericht. Wir
behalten uns jedoch vor, am Firmen- oder Wohnsitz des Bestellers zu klagen. Es
gilt deutsches Recht.
Salvatorische Klausel:
Sollte eine dieser Regelungen unwirksam sein, so wird die Wirklichkeit der
übrigen Regelungen davon nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Klausel
tritt eine Regelung, die dieser wirtschaftlich am nächsten kommt.
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